Rechtsprechung
   RG, 29.03.1919 - Rep. V. 364/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,154
RG, 29.03.1919 - Rep. V. 364/18 (https://dejure.org/1919,154)
RG, Entscheidung vom 29.03.1919 - Rep. V. 364/18 (https://dejure.org/1919,154)
RG, Entscheidung vom 29. März 1919 - Rep. V. 364/18 (https://dejure.org/1919,154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1919,154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind der Anfechtungsweise im Verteilungstermin einer Zwangsversteigerung vom Konkursverwalter erhobene Widerspruch gegen eine Hypothek und die anschließende Widerspruchsklage als Verweigerung einer Leistung des Gemeinschuldners im Sinne des § 41 Abs. 2 KO. aufzufassen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung von Widerspruch und Widerspruchsklage gegen eine Hypothek als Verweigerung der Leistung

  • opinioiuris.de

    Widerspruch und Widerspruchsklage gegen eine Hypothek als Verweigerung einer Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 95, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88

    Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung

    Diese Vorschrift ist nach einer ständigen, bereits vom Reichsgericht begründeten Rechtsprechung auch auf die Herausgabepflicht des Konkursverwalters nach § 816 Abs. 2 BGB anzuwenden, die sich daraus ergibt, daß er einen einem Aussonderungsrecht unterliegenden Gegenstand verwertet und den Erlös zur Masse gezogen hat (RGZ 84, 225, 227 f.; RGZ 95, 224, 226; BGHZ 30, 238, 239; BGH, Urt. v. 4. Mai 1970 - VIII ZR 163/68, MDR 1970, 757; ebenso Kuhn/Uhlenbrock a.a.O. § 41 Rdn. 12 b; Kilger a.a.O. § 41 Anm. 8).
  • BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 11/59

    Vorausabtretung und Konkursanfechtung

    Ist aber davon auszugehen, so muß dem Berufungsgericht darin zugestimmt werden, daß der Erwerb der in Betracht kommenden Forderungen nach dem zweiten Fall des § 30 Nr. 1 KO anfechtbar und der Beklagte deshalb nach der ausdehnend auszulegenden Vorschrift des § 41 Abs. 2 KO (vgl. RGZ 84, 225, 228; 95, 224, 226) berechtigt ist, die von ihm verlangte Zahlung zu verweigern.
  • BGH, 25.10.1972 - VIII ZR 54/71

    Klage des Konkursverwalters bei Hinterlegung

    Bereits das Reichsgericht hat indessen den § 41 Abs. 2 KO über den nächsten Sinn seiner Worte ausdehnend ausgelegt (RGZ 95, 224, 226 m.w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht